Wie ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen?
Voraussichtlich in wenigen Wochen wird in Berlin über die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 14.5.2019 – C-55/18 – in das deutsche Recht entschieden.
Lesen Sie vor diesem Hintergrund eine ausführliche Analyse der Entscheidung nebst Umsetzungsvorschlag des renommierten Direktors des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität, Bonn, Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) und seiner Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Maike Flink und Melanie Jänsch mit diesen Inhalten:
Darstellung der Entscheidung des EuGH
Prüfung der vom EuGH gestellten Anforderungen
Zukunft der Vertrauensarbeitszeit?
Umsetzungsbedarf und konkreter
Vorschlag für die Umsetzung