Auf dieser Seite haben wir Ihnen auf einen Blick alle bislang veröffentlichten Mitteilungen und Beiträge des Verlages Dr. Otto Schmidt KG zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie und zum Gesetzgebungsverfahren des ARUG II zusammengestellt.
ARUG II in der AG - Die Aktiengesellschaft
Backhaus, Richard, Die Auswirkungen der Neuregelungen zur Vorstandsvergütung im ARUG II auf die börsennotierte Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), AG 2020, 462
Barg, Dorothee Thérèse, Regulierung von Related Party Transactions im deutschen Aktienrecht, AG 2020, 149
Redeke, Julian / Schäfer, Ralf / Troidl, Wolfgang, Related Party Transactions: Zum internen Verfahren nach § 111a Abs. 2 AktG, AG 2020, 159
Markworth, David, Der Aufsichtsrats-Ausschuss zu Related Party Transactions nach § 107 Abs. 3 Sätze 4–6 AktG, AG 2020, 166
Spindler, Gerald, Die Neuregelung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung im ARUG II, AG 2020, 61
Zetzsche, Dirk, Aktionärsidentifikation, Aktionärslegitimation und das Hauptversammlungsverfahren nach ARUG II, AG 2020, 1
Kuntz, Thilo, Kommunikation mit Aktionären und Investoren nach ARUG II, AG 2020, 18
Velte, Patrick, Regulierung von Stimmrechtsberatern nach ARUG II – Neue Transparenzpflichten gem. § 134d AktG als „zahnloser Papiertiger“?, AG 2019, 893
Vetter, Jochen, Zur Bewertung von Geschäften mit nahestehenden Personen – Überlegungen zur Auslegung des § 111b Abs. 1 AktG, AG 2019, 853
Mutter, Stefan, Änderungen im ARUG II auf der Zielgeraden, AG 2019, R 340
Paschos, Nikolaos / Goslar, Sebastian, Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), AG 2019, 365
Löbbe, Marc / Fischbach, Jonas, Die Neuregelungen des ARUG II zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften, AG 2019, 373
Backhaus, Richard / Brouwer, Tobias, Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) bei der KGaA - HGB sticht AktG, AG 2019, 287
Mutter, Stefan, Leitlinien der EU Kommission zur Vergütungsberichterstattung nach ARUG II vor der Türe, AG 2019, R112
Brouwer, Tobias, ARUG II geht in die nächste Runde, GmbHR 2019, R120
Scheffler, Eberhard, Regierungsentwurf zum ARUG II: Verbesserung der Aktionärsrechte, AG 2019, R92
Heldt, Cordula, "Say on Pay" und "Related Party Transactions" im Referentenentwurf des ARUG II aus gesellschaftsrechtspolitischer Sicht, AG 2018, 905-920
Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR), Stellungnahme der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), AG 2018, 920-924
Paschos, Nikolaos / Goslar, Sebastian, Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) aus Sicht der Praxis, AG 2018, 857-874
Müller, Carolina, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zur Aktionärsrechterichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht, AG 2018, R342-R343
Scheffler, Eberhard, Referentenentwurf zum ARUG II: Verbesserung der Aktionärsrechte, AG 2018, R317-R319
Pälicke, Mario, Anregungen zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie für Geschäfte börsennotierter Unternehmen mit Organmitgliedern oder ihnen nahestehenden Parteien, AG 2018, 514-525
Kruchen, Carsten, Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Umsetzung der geänderten Aktionärsrechte-Richtlinie, AG 2018, R184-R185
Seidel, Andreas, Konzerninterne Related Party Transactions nach der Aktionärsrechte-Richtlinie II, AG 2018, 423-429
Mutter, Stefan, 2018: Aktienrecht im Aufbruch? (M)ein Prolog zur Umsetzung der Reform der Aktionärsrechterichtlinie und dem Juristentag in Leipzig, AG 2018, R4
Neuauflagen mit ARUG II
ARUG II online
Verbesserte Identifizierung der Aktionäre und Unterrichtung der Aktionäre.
Gesellschaften sollen leichter ermitteln können, wer ihre Aktionäre sind. Zudem soll die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtert werden. Der Informationsfluss wird daher grenzüberschreitend in der gesamten EU sichergestellt.
Erhöhte Transparenzpflichten für institutionelle Anleger wie Pensionsfonds, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.
Hierdurch sollen Anreize vermieden werden, die im Widerspruch zu den langfristigen Interessen der Endbegünstigten stehen (etwa Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung).
Stärkere Mitspracherechte der Aktionäre bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Gesellschaften werden zur Formulierung einer Vergütungspolitik verpflichtet, die der Hauptversammlung zur Beschlussfassung mit beratender Wirkung vorzulegen ist. Weiterhin ist ein detaillierter Vergütungsbericht zu veröffentlichen.
Strengere Vorgaben für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für diese Geschäfte künftig eine Veröffentlichungspflicht sowie eine Zustimmungspflicht durch den Aufsichtsrat. So sollen Interessenskonflikte vermieden werden.