Die geplanten EU-Vorgaben zu angemessenen Mindestlöhnen auf dem Prüfstand
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne verpflichtet die Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, "angemessene" Mindestlöhne vorzusehen. Dabei sollen "international übliche Richtwerte" zur Anwendung kommen, die einen Mindestlohn i.H.v. 50 bis 60 Prozent des Durchschnittsarbeitsentgelts vorschreiben.
Prof. Dr. Martin Franzen hat den Richtlinienvorschlag eingehend untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile kompetenzwidrig sind.
Der Gratis-Aufsatz befasst sich konkret mit:
Art. 5 RL-Vorschlag:
Die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne,
Art. 4 RL-Vorschlag:
Förderung von Tarifvertragsverhandlungen
Folgerungen für die deutschen Verfassungsorgane